Hausordnung

Wir freuen uns über deinen Besuch im Deutschen Fußballmuseum (DFM). Zu deiner und unserer Sicherheit wollen wir dir einige Informationen geben, die wir bitten, zu akzeptieren. Du kannst die Hausordnung am Counter für Tickets und Informationen sowie im Internet (www.fussballmuseum.de) einsehen. Wir bedanken uns für dein Verständnis.

Die Hausordnung gilt für das Museumsgebäude sowie für das Außengelände (Stand: August 2018).

  • 1. Geltungsbereich und Zutritt

    1.1. Die Haus- und Besucherordnung gilt für alle Personen die das Gelände und das Gebäude des Deutschen Fußballmuseums betreten.
    Mit dem Betreten des Deutschen Fußballmuseums und seines Geländes erkennt jeder Besucher die Hausordnung als verbindlich an. Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Zutritt nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet.
    Die Ausstellung darf nur mit einem gültigen Ticket besucht werden. Unberechtigtes Betreten wird zur Anzeige gebracht.

  • 2. Benutzung von Einrichtungen, Verbindlichkeiten von Weisungen

    2.1. Die Benutzung von Einrichtungen im Deutschen Fußballmuseum erfolgt auf eigene Gefahr. Weisungen des Museumpersonals sind unbedingt Folge zu leisten. Gleiches gilt für Ge- und Verbote auf Hinweistafeln.

  • 3. Aufsichtspflicht

    3.1. Besuchsgruppen mit Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren sind durch die verantwortliche Person am Counter für Ticket und Information anzumelden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und Jugendlichen. Bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht trägt die Begleitperson die Verantwortung für verursachte Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

  • 4. Allgemeine Verhaltensregeln

    4.1. Verhalten in den Ausstellungsräumen: Das Berühren der ausgestellten Objekte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind sämtliche Kosten, die durch Schäden oder die Auslösung der Alarmanlage entstehen, zu erstatten.
    4.2. Wege: Es dürfen nur die gekennzeichneten Wege genutzt werden.
    4.3. Hinweis für gehbehinderte Besucher: Für den Weg durch das Deutsche Fußballmuseum stehen zwei Aufzüge zur Verfügung, die z. T. von den Ausstellungswegen abweichen.
    4.4. Garderobe: Mäntel und Winterjacken dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden, ebenso sperrige Gegenstände, Schirme, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen), Selfie Sticks, Rucksäcke, Einkaufstaschen und übergroße Handtaschen. Sie sind in der Garderobe bzw. in den Schließfächern zu deponieren. Im Zweifelsfall entscheidet das Museumspersonal über mitzuführende Garderobe und Taschen.
    4.5. Rauchen: Im gesamten Museum ist das Rauchen untersagt.
    4.6. Verzehr von Speisen und Getränken: Speisen und Getränke dürfen nur in den Gastronomiebereichen verzehrt werden. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken für Kinder- und Jugendgruppen ist – nach vorheriger Absprache mit dem Aufsichtspersonal und in den hierfür vorgesehenen Räumen – gestattet.
    4.7. Tiere: Mit Ausnahme von Blindenhunden dürfen Tiere nicht in das Deutsche Fußballmuseum gebracht werden.
    4.8. Rollschuhe, Inline-Skates und Skateboards: Die Benutzung von Rollschuhen, Inline-Skates und Skateboards o. ä. ist nicht erlaubt.
    4.9. Unruhestiftung: Die Durchführung von Versammlungen, Aufzügen, oder politischen Agitationen und das Belästigen von Personen, sowie Betteln und Hausieren sind nicht gestattet.
    4.10. Gefährliche Gegenstände: Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen benutzt werden können sowie von Sprühdosen mit gesundheitsgefährdenden oder färbenden Substanzen ist nicht gestattet. Das Entzünden von Feuerwerkskörpern auf dem Gelände des Deutschen Fußballmuseums ist verboten.
    4.11. Alkohol und Drogen: Erkennbar alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen können vom Gelände des Deutschen Fußballmuseums verwiesen werden.
    4.12. Das Telefonieren ist in den Ausstellungsebenen 1 (1. OG) und 2 (2. OG) nicht gestattet.

  • 5. Videoüberwachung

    Die Besucher werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Deutsche Fußballmuseum mittels eines Videosystems überwacht wird.

    5.1. Verantwortlicher für die Videoüberwachung / Datenschutzbeauftragter
    Aus Art. 13 DSGVO ergeben sich folgende Mindestanforderungen an die Informationspflichten. Identität des für die Videoüberwachung Verantwortlichen: Verantwortlicher für die Videoüberwachung ist die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH, vertreten durch die Geschäftsführung Herr Manuel Neukirchner und Herr Dr. Klaus Berding, Königswall 21, 44137 Dortmund, Tel: 0231 476 466-0, Mail: info@fussballmuseum.de Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Datenschutzbeauftragter der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, Tel: 0231 476 466-0, Mail: datenschutz@fussballmuseum.de

    5.2. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:

    • Zum Schutz des Eigentums
    • Zur Sicherung von Anlagen
    • Wahrnehmung des Hausrechts
    • Geltendmachung von Ansprüchen
    • Verfolgung von Straftaten

    5.3. Dauer der Speicherung:
    Die Videoaufnahmen werden für eine Dauer von 72 Stunden gespeichert und im Anschluss durch Neuaufnahmen überschrieben.

    5.4. Weitergabe der Aufzeichnungen an Dritte:
    Ihre Daten können auf Verlangen an Dritte weitergeleitet werden.
    Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden:

    • Rechtsanwälte
    • Strafverfolgungsbehörden

    5.2. Beschwerderecht
    Sie können sich an den oben genannten betrieblichen Datenschutzbeauftragten beschweren oder eine Anfrage zur Datenverarbeitung an ihn richten.

  • 6. Fotografieren

    6.1. Zum Schutz der Inhaber der Bild- und Filmrechte ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet. In gekennzeichneten Bereichen ist das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken erlaubt. Für andere, insbesondere gewerbliche Zwecke, ist die vorherige Zustimmung der Museumsleitung durch schriftliche Anfrage einzuholen.

  • 7. Straßenverkehrsordnung

    7.1. Auf dem Gelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StvO) entsprechend. Die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH ist befugt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge jeglicher Art zu Lasten des Halters oder Eigentümers ohne vorherige Unterrichtung entfernen zu lassen. Fahrräder sind in die dafür vorgesehenen Flächen auf dem Vorplatz West abzustellen.

  • 8. Haftungsbeschränkungen

    8.1. Die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Diese Einschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Gegenstände, die in der Garderobe bzw. den Schließfächern des Deutschen Fußballmuseums hinterlegt werden, kann keine Haftung übernommen werden.

  • 9. Schadensmeldung / Reklamationen / Fundsachen

    9.1. Reklamationen oder Schäden sind vor dem Verlassen des Deutschen Fußballmuseums bei der Museumsleitung geltend zu machen. Fundsachen werden 5 Tage im Museum aufbewahrt und danach an das Fundbüro der Stadt Dortmund geleitet.

  • 10. Pyrotechnik und Vermummung

    10.1. Die Benutzung und das Einbringen von Pyrotechnik sind ebenso verboten wie das Vermummen.

  • 11. Werbung und Angebot von Waren und Dienstleistungen

    11.1. Das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sowie das Betreiben von Werbung auf dem Gelände des Deutschen Fußballmuseums bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH. Entsprechendes gilt für die Durchführung von Besucherbefragungen, Zählungen, Unterschriftensammlungen oder ähnlicher Aktivitäten.

  • 12. Hausrecht

    12.1. Das Personal des Deutschen Fußballmuseums und der von ihr beauftragte Sicherheitsdienstleister ist berechtigt, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen vom Gelände des Museums zu verweisen. Entsprechendes gilt für Personen, die andere Besucher belästigen, Einrichtungen oder Anlagen unbefugt betreten oder den Anordnungen des Personals oder die Verbots- und Gebotsschilder nicht befolgen oder in sonstiger Weise störend einwirken. Das Personal des Deutschen Fußballmuseums ist berechtigt, das Hausrecht für die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH auszuüben.

Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt im Deutschen Fußballmuseum!

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