AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH (im Folgenden "DFM" genannt) für den Verkauf von Eintrittskarten (im Folgenden "Tickets" genannt) zum Besuch der Dauerausstellung im Online- und im Tageskassenverkauf sowie für den Verkauf von Tickets für weitere Veranstaltungen und Angebote des DFM, u.a. Sonderausstellungen, Führungen, Kulturveranstaltungen, Kindergeburtstags- und Schulklassenangebote, Begleitmaterialen, Merchandisingartikel und Cateringprodukte.

  • 1. Geltungs- und Anwendungsbereich

    Für den Erwerb und die Verwendung von Tickets zum Besuch des DFM über das Internet (www.fussballmuseum.de) und über den Tageskassenverkauf bzw. das Ticketservice-Team gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") und die Hausordnung des DFM, welche Ihnen nach dem Online-Kauf mit der Bestätigungs-E-Mail zugesandt werden und im Eingangsbereich zur Einsicht vorliegen. Durch Bestellung, Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Besteller, Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB und der Hausordnung.

  • 2. Zustandekommen und Inhalt von Verträgen

    2.1. Dauerausstellung und Sonderausstellung
    Der Vertragspartner für Bestellung von den unter Punkt 1 aufgeführten Tickets ist die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem DFM und dem rechtmäßigen Karteninhaber zustande.
    Der Kauf erfolgt entweder im Online-Shop unter www.fussballmuseum.de oder an der Tageskasse des DFM. Die Besteller/Käufer müssen volljährig sein. Beim Kauf über den Online-Shop werden je nach Kundenwunsch die Tickets kostenlos als eTicket (Datei im PDF-Format) per E-Mail versendet oder gegen Aufpreis Originaltickets per Versand verschickt. Eine Hinterlegung von Tickets im Deutschen Fußballmuseum ist nicht möglich.
    Bei Bestellungen der Tickets zum Selbstausdrucken erfolgt die Beendigung des Bestellvorgangs im Online-Shop des DFM unter www.fussballmuseum.de mittels Bestätigung des Dialogbuttons "Bestellung abschließen". Der Eingang der Bestellung wird unverzüglich durch das DFM bestätigt. Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung durch das DFM zustande. Die Annahme erfolgt per E-Mail durch Übersendung einer Bestellbestätigung oder die Übersendung der eTickets im PDF-Format an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse.
    Nachträgliche Zubuchungen zu einer bereits bestehenden Buchung sind ausschließlich im Rahmen der regulären Erwerbswege und der zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Ticketkapazitäten über eine erneute, zusätzliche Buchung möglich.
    Bestellungen für Tickets und alle zusätzlich buchbaren Angebote können nachträglich weder geändert noch zurückgekommen werden (Teil- oder Vollstornierung). Die Geltendmachung von gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs- und Anfechtungsrechten bleibt unberührt.

    2.2. Kindergeburtstage im DFM
    Das Angebot sowie die Preise für Kindergeburtstage entnehmen Sie dem Internet-Auftritt www.fussballmuseum.de. Der Vertragspartner ist die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH. Für die Bestellung und den Versand gilt Folgendes:
    a) Der Kunde kann aus den Angeboten auswählen und die Leistung entsprechend der Verfügbarkeit buchen.
    b) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preise, die die jeweils gültige Umsatzsteuer beinhalten.
    c) Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss der Buchung zustande. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn diese vom DFM schriftlich bestätigt worden sind.

    2.3. Sonderregelung bei Gruppenbuchungen sowie für Buchungen von Kindergeburtstagen
    Wenn die Anzahl der tatsächlich erschienenen Besucher gegenüber der gebuchten Anzahl nach unten abweicht, leistet das DFM keine Erstattung. Weichen die tatsächlich zum Termin erschienene Anzahl oder Zusammensetzung an Besuchern ab, übernimmt das DFM keine Gewähr dafür, dass sämtlich erschienene Teilnehmer die in den Verkaufsangaben erwähnten Zusatzleistungen erhalten. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen sind nur verbindlich, wenn diese vom DFM schriftlich bestätigt worden sind.

    2.4. Sonderregelung bei der Buchung von Gastronomieangeboten
    Wenn die Anzahl der tatsächlich erschienenen Besucher gegenüber der gebuchten Anzahl nach unten abweicht, leistet das DFM keine Erstattung.

  • 3. Reklamationen

    3.1. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, die Bestätigungs-E-Mail und/oder den Zugang der eTicket-Dateien oder der übergebenen bzw. übersandten Tickets auf Richtigkeit in Bezug auf Anzahl, Preise, Besuchsdatum und Zutrittszeitraum oder Veranstaltungsdatum zu prüfen. Eine Reklamation hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Erhalt der Tickets bzw. der Dokumente, jedoch vor dem Besuchstermin schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 17 genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

    3.2. Verkauf von Waren Soweit nicht anders vereinbart ist, werden dem Besucher Waren (Begleithefte für die Museumsrallye, Begleitbuch zur Ausstellung) in handelsüblicher Qualität und Ausführung unter Berücksichtigung fabrikationsbedingter Toleranzen für Abmessungen, Gewichte und Gütebedingungen geliefert bzw. im DFM vor Ort übergeben.
    Sollten vom DFM gekaufte Waren offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie diese bitte sofort gegenüber unseren Mitarbeitern. Das Versäumnis dieser Reklamation hat allerdings keine Konsequenzen für Ihre gesetzlichen Ansprüche. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung und auf Mangelbeseitigung.

  • 4. Zahlungsmodalitäten/Zahlungsverzug

    Bestellungen werden grundsätzlich nur mit den im Online-Shop aufgeführten Bezahlarten ausgeführt. Sollte die Bezahlung aus vom Besteller/Käufer zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden - z.B. keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, eine Rücklastschrift oder ähnliches durch den Besteller/Käufer vorgenommen werden - ist das DFM berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. In begründeten Fällen wird ein Mahnverfahren durch ein beauftragtes Inkasso-Unternehmen beauftragt. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes (Storno-, Rückbuchungsgebühren etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.

  • 5. Hausordnung und Benutzung des DFM

    5.1. Der Erwerb eines Tickets zum Besuch des DFM berechtigt zur Inanspruchnahme aller Leistungen, die im Zeitpunkt des Besuches angeboten werden, mit Ausnahme der Leistungen, für die gemäß gesonderter Hinweise am Kaufprozess ein zusätzliches Entgelt gefordert wird (z.B. Führungen, Besuch der Sonderausstellung).

    5.2. Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch das DFM hingewiesen wurde. Gründe hierfür können beispielsweise Änderungen oder technische Aktualisierungen in den Ausstellungsbereichen sein. Das DFM wird auf nicht verfügbare Leistungen am Eingang zum DFM sowie über seine Website hinweisen, sobald eine längerfristige Nichtverfügbarkeit feststeht. Auf die kurzfristige Nichtverfügbarkeit einzelner Leistungen wird am Ort der Leistung hingewiesen. Die individuelle Verfügbarkeit ist von der jeweiligen Besuchernachfrage abhängig und kann deshalb vom DFM nicht gewährleistet werden.

    5.3. Der Besucher ist verpflichtet, die Verhaltensregeln, auf die am Vorplatz und am Eingang im Rahmen der Hausordnung hingewiesen wird, einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln aus der Hausordnung ist das DFM berechtigt, neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen den jeweiligen Besuchern die Besuchsberechtigung zu entziehen und aus dem DFM zu verweisen.

    5.4. Zur Hausordnung des DFM erhalten alle Besteller/Käufer im Online-Vorverkauf einen Hinweis in der Bestätigungs-E-Mail. Zudem ist die Hausordnung im Vorplatzbereich und Gebäude des DFM ausgelegt und wird vom Besucher anerkannt. Eine Nichtbeachtung der Hausordnung kann zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen. Die entsprechenden Tickets verlieren dabei ihre Gültigkeit und können vom DFM eingezogen bzw. elektronisch gesperrt werden. Die vollständige Hausordnung finden Sie hier.

  • 6. Ticketversand

    Je nach Wunsch und abhängig vom Ticketangebot erhält der Käufer im Online-Vorverkauf das Ticket per kostenloser E-Mail-Zusendung als eTicket (Datei im PDF-Format) oder gegen Aufpreis auf postalischem Weg. Eine Hinterlegung von Tickets im DFM ist nicht möglich. Die Jahreskarte wird ausschließlich auf postalischen Weg zugestellt.

    6.1. Die Versendung von eTickets erfolgt an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse im PDF-Format. Der Versand einer weiteren Eintrittskarte per Post erfolgt in diesem Falle nicht.

    6.2. Der postalische Versand von Tickets (und der weiteren Angebote) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Käufer, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des DFM oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch das DFM.

  • 7. Verlust, Rücknahme und Erstattung von Tickets

    7.1. Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, es erfolgt somit keine Rücknahme.

    7.2. Bei Verlust (verloren gegangene, gestohlene oder zerstörte Tickets) wird kein Ersatz geleistet. Zerstörte Tickets werden im Einzelfall und nach Prüfung nur Zug um Zug gegen Nachweise, z.B. durch Vorlage der Originaltickets, gegen eine Bearbeitungsgebühr und gegebenenfalls einen Tageskassenaufschlag nachgedruckt, d.h. neu ausgestellt. Ein Rechtsanspruch auf diese Vorgehensweise besteht nicht und obliegt der freien Entscheidung des DFM im Einzelfall.

    7.3. Sonderregelung Schließung der Ausstellungsbereiche
    Sollte das DFM auf Grund einer Programmänderung zum bereits vom Besucher gebuchten Termin ganz oder teilweise geschlossen werden, behält sich das DFM vor, den Besuchern eine Ersatz- oder Rückvergütungsleistung anzubieten.

    7.4. Verlegung, Abbruch oder Absage einer Veranstaltung
    Bei einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung im DFM behalten die Tickets in jedem Fall ihre Gültigkeit. Kann der Besteller/Käufer die verlegte bzw. wiederholte Veranstaltung nicht besuchen, so erhält er den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Originaltickets oder mit gleichzeitiger Stornierung der eTickets zurück. Bei der Erstattung werden keine Service- und Versandgebühren zurückgezahlt.

    Wird eine laufende Veranstaltung abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nicht, wenn das DFM ein Verschulden an dem Abbruch trifft.
    Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Besteller/Käufer den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Originaltickets oder mit gleichzeitiger Stornierung der eTickets erstattet. Bei der Erstattung werden keine Service- und Versandgebühren zurückgezahlt.

  • 8. Preise, Ermäßigungen und Zahlungsbedingungen/Zahlungsmodalitäten

    Die Höhe der Ticketpreise sowie die Bestimmungen über Ermäßigungen ergeben sich aus den aktuellen Preislisten des DFM unter www.fussballmuseum.de sowie aus den ausgehängten Preisinformationen vor Ort.

    Die für die Online-Tickets angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Für die Zusendung der eTickets per Email fallen keine Service- und Versandgebühren an.

    Bei der Bestellung von ermäßigten Tickets sind Inhaber von ermäßigten Tickets verpflichtet, dem Personal im Rahmen der elektronischen Ticketprüfung an den Drehkreuzen auf Nachfrage den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Kann der Anspruch nicht nachgewiesen werden, wird eine Nachzahlung zum rechtmäßigen Tageskassentarif verlangt oder der Einlass wird verwehrt. Der Zutritt mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Ermäßigungsgrund zum Zeitpunkt des Zutritts bzw. der Veranstaltung noch besteht. Inhaber einer Jahreskarte müssen für den Zutritt den persönlichen Lichtbildausweises an der Tageskasse vorzeigen. Kann der Inhaber sich nicht ausweisen oder weicht der Kundenname auf der Karte vom Ausweisdokument ab, wird der Einlass verwehrt.

  • 9. Weitergabe von Tickets

    Vor der Nutzung sind Tages- und Gutscheintickets des DFM innerhalb derselben Personen- bzw. Ermäßigungsgruppe im privaten Umfeld übertragbar. Selbstverständlich gilt auch hier, dass jedes Online-Ticket nur einmal genutzt werden kann. Die Jahreskarte ist grundsätzlich nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Gutscheine für Führungen sind im Rahmen der zeitlichen Gültigkeit übertragbar und nutzbar.

    Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen und zur Aufrechterhaltung der vom DFM auch unter Berücksichtigung von sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des DFM, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
    Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,

    a) das Ticket bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten;
    b) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch das DFM gewerblich zu veräußern;
    c) grundsätzlich bei privater Weitergabe das Ticket zu einem höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist, zu veräußern.

    Bei jeder Weitergabe des Tickets muss der Ticketinhaber den neuen Ticketinhaber auf die Geltung dieser AGB hinweisen.

    Wird ein Ticket vom Besteller/Käufer in unzulässiger Weise angeboten, verwendet oder weitergegeben, so ist das DFM berechtigt, das Ticket sowie sonstige vom Besteller/Käufer erworbene Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum DFM zu verweigern bzw. ihn des DFM zu verweisen.

    Für jeden schuldhaften Verstoß des Bestellers/Käufers gegen die vorgenannten Bestimmungen (a-c) kann das DFM von dem Besteller/Käufer die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich das DFM das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

  • 10. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe

    Im Falle höherer Gewalt und bei Arbeitskämpfen (Aussperrung und Streik), durch die eine Leistungsverzögerung des DFM eintritt, kann das DFM vom Vertrag zurücktreten.

  • 11. Gültigkeit

    Tages- und Gutscheintickets berechtigen zum einmaligen Zutritt zu dem Ausstellungsbereich des DFM bzw. zur einmaligen Nutzung einer gebuchten Leistung. Mit dem Verlassen der Ausstellungsbereiche durch die elektronischen Drehsperren oder über den Fahrstuhl zurück in das Foyer verlieren Tickets ihre Gültigkeit. Ein Wiedereintritt ist nicht möglich.

    Das Tagesticket ist grundsätzlich für den Zutritt in das DFM am jeweiligen Besuchstag bzw. zum festgelegten Startzeitpunkt für die Führung gültig. Deshalb sollten sich die Teilnehmer einer Führung, eines Kindergeburtstages und aller weiteren gruppenrelevanten und vom DFM angebotenen Angebote bis spätestens 15 Minuten vor gebuchtem Beginn am ausgewiesenen Gruppentreffpunkt einfinden. Bei Nicht- bzw. zu spätem Erscheinen verfällt der Anspruch auf das Angebot, die Kosten werden nicht erstattet.

    Das Gutscheinticket ohne feste Tagesbindung besitzt eine Gültigkeit von drei (3) Jahren und berechtigt in diesem Zeitraum zum einmaligen Zutritt in das DFM.

    Die Jahreskarte besitzt eine Gültigkeit von einem (1) Jahr, d.h. ein Jahr abzüglich ein Tag. Beispiel: vom 01.01.2019 bis einschließlich 31.12.2019. Den Beginn der Gültigkeitsdauer kann der Käufer durch selbstständige Eingabe beim Kauf im Online-Shop oder an der Tageskasse festlegen. Inhaber der Jahreskarte können das DFM innerhalb eines Jahres beliebig oft besuchen.

    Ergänzende Angebote wie z.B. Gutscheinkarten für offene Führungen, richten sich nach der Gültigkeitsdauer der mit ihnen verbunden Ticketangebote. Beispiel: Die mit der Jahreskarte angebotene Gutscheinkarte für eine Führung richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte, diese beträgt ein Jahr.

  • 12. Datenschutz

    Das DFM und seine technischen Dienstleister treffen technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen, um Ihre durch uns verwalteten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

    Das DFM nutzt die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z.B. zur Durchführung des Vertrages. Zur Bonitätsprüfung tauschen wir in berechtigten Fällen Adress- und Bonitätsdaten mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen aus. Der Besteller/Käufer verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach dem Datenschutzgesetz.

    Unsere Datenverarbeitung und unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Bei der Übertragung Ihrer Daten an uns wird eine Verschlüsselung durch Secure Socket Layer (SSL) vorgenommen. Unsere Beschäftigten und Dienstleister sind selbstverständlich nach § 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet.

    Sie können einer Nutzung Ihrer Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Meinungsforschung jederzeit widersprechen. Eine Aufklärung zu diesem Widerspruchsrecht erfolgt bei jeder erneuten Ansprache.

  • 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

    Es gilt deutsches Recht. Für Leistungen und Zahlungen ist alleiniger Erfüllungsort Dortmund. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Dortmund. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Dortmund vereinbart.

  • 14. Recht am eigenen Bild

    Jeder Besteller/Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom DFM oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit einer Veranstaltung erstellt werden ein. §23 Abs.2 KunstUrhG bleibt unberührt.

  • 15. Bild- und Tonaufnahmen

    Zum Schutz der Inhaber der Bild- und Filmrechte ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet. In gekennzeichneten Bereichen ist das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken erlaubt.

  • 16. Kundenzufriedenheitsbefragung

    Damit das DFM seinen Besuchern auch in Zukunft den besten Service anbieten und seine Angebote sowie das Ausstellungserlebnis bestmöglich nach den Gästebedürfnissen anpassen kann, legt das DFM großen Wert auf die Meinung seiner Besucher. Hierfür erhalten Besucher nach ihrem Besuch per E-Mail an die in der Buchung angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht vom DFM, in welcher die Gäste Ihren Besuch – selbstverständlich auf freiwilliger Basis – bewerten und weitere Anregungen übermitteln können. Die Kurzbewertung erfolgt anonym, die Teilnahme an der ausführlichen Bewertung steht auf Grund der Bemühungen der Gäste in Verbindung mit einem jährlichen Gewinnspiel inklusive wechselnder attraktiver Preise. Zur freiwilligen Teilnahme an dem Gewinnspiel registriert sich der Besucher mit seiner E-Mail-Adresse, es gelten die Teilnahmebedingungen des DFM.

  • 17. Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Deutsches Fußballmuseum

    1. Die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH („Deutsches Fußballmuseum“) veranstaltet im Zeitraum vom 11.09.2017 (14:00 Uhr) bis 30.04.2018 (23:59 Uhr) ein Gewinnspiel auf ihrer Website zur Gästebefragung.

    2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Die Teilnahme mit gefälschten oder Identitäten Dritter ist nicht erlaubt. Die Mitarbeiter des Deutschen Fußballmuseums sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gegen die Teilnahmebedingungen verstoßende Teilnehmer können vom Deutschen Fußballmuseum vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

    3. Als Gewinnspielpreis vergibt das Deutsche Fußballmuseum einmal zwei Eintrittskarten für das DFB-Pokalfinale am 19. Mai 2018 in Berlin.

    4. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die Teilnahme an der Online-Gästebefragung. Der Teilnehmer muss für die Teilnahme alle 13 Fragen der ausführlichen Version des Fragenbogens ausfüllen, die er nach Ankündigung des Gewinnspiels erreicht. Die reine Bewertung des Gesamteindrucks vom Besuch reicht für die Teilnahme am Gewinnspiel nicht aus.

    5. Teilnahmeschluss ist Montag, 30.04.2018 um 32:59 Uhr. Alle danach ausgefüllten Fragebögen werden nicht berücksichtigt.

    6. Mit seiner Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der User zu, dass das Deutsche Fußballmuseum ihn im Falle des Gewinns per E-Mail benachrichtigen darf.

    7. Die Gewinner sind verpflichtet ihre Kontaktdaten für die Gewinnzusendung bis spätestens zum 02.05.2018 um 10:00 Uhr zu übermitteln, ansonsten verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.

    8. Die Gewinnausschüttung durch das Deutschen Fußballmuseum auf dem Postweg. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns.

    9. Die eingeforderten Kontaktdaten werden nach Durchführung des Gewinnspiels gelöscht und werden für keinen weiteren Zweck genutzt.

    10. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns.

    11. Die Durchführung des Gewinnspiels unterliegt deutschem Recht.

    12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • 18. Haftung/Haftungsausschluss und Begrenzung

    Der Aufenthalt im DFM und auf dem Vorplatz des DFM erfolgt auf eigene Gefahr.

    Das DFM, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.

    Der Besucher haftet für alle durch ihn schuldhaft verursachten Verunreinigungen, Beschädigungen an Gebäude oder Inventar oder sonstigen Schäden.

  • 19. Herausgeber/Kontakt

    Rückfragen zum Eintrittskartenkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an das DFM gestellt werden:

    DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH
    Harenberg City Center
    Ticketservice
    Königswall 21
    44137 Dortmund
    E-Mail-Adresse: ticketservice@fussballmuseum.de

  • 20. Schlussklausel

    Mit dem Erwerb der Tickets oder weiterer Produkte des DFM erkennt der Besteller/Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln und die Gültigkeit des Vertrags nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Nichtausübung eines Rechts durch das DFM bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Januar 2018

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